Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kunst Atelier Elisabeth Suter
Elisabeth Suter
Regina-Ullmann-Straße 2/c
6845 Hohenems
Österreich
Stand: 10. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Elisabeth Suter – Kunst Atelier Elisabeth Suter („Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden über den Online-Shop sowie für Kunstwerke, Kunstdrucke, Gutscheine, Auftragsarbeiten, Kurse, Workshops, Lehrgänge, Coachings, Freies Malen, Kreative Malpartys und sonstige angebotene Leistungen.
(2) Verbraucherinnen und Verbraucher
Verbraucherin bzw. Verbraucher ist eine Person, für die das betreffende Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
(3) Unternehmerinnen und Unternehmer
Unternehmerin bzw. Unternehmer ist eine Person, für die das betreffende Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
(4) Maßgebliche Fassung
Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung veröffentlichte Fassung dieser AGB.
(5) Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen der Anbieterin und der Kundin bzw. dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
(6) Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist:
Elisabeth Suter
Kunst Atelier Elisabeth Suter
Regina-Ullmann-Straße 2/c
6845 Hohenems
Österreich
(2) Produktdarstellung
Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot der Anbieterin dar, sondern eine Einladung an die Kundin bzw. den Kunden, eine Bestellung oder Buchung abzugeben.
(3) Verbindliches Angebot der Kundin bzw. des Kunden
Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellbuttons gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über die im Bestellvorgang angeführten Produkte bzw. Leistungen ab.
(4) Annahme durch Bestell- und Auftragsbestätigung
Die Anbieterin nimmt dieses Angebot mit der unmittelbar nach der Bestellung elektronisch versendeten Bestell- und Auftragsbestätigung an.
Mit Zugang dieser Bestell- und Auftragsbestätigung bei der Kundin bzw. beim Kunden kommt der Vertrag zustande.
Die Bestell- und Auftragsbestätigung enthält die wesentlichen Angaben zur Bestellung bzw. Buchung und dokumentiert die Vertragsannahme.
(5) Zahlung ist nicht Vertragsschluss
Der Vertragsschluss ist vom Zahlungszeitpunkt getrennt. Ein Vertrag kann daher bereits zustande gekommen sein, obwohl die vereinbarte Zahlung noch offen ist.
Eine gesonderte Zahlungseingangsbestätigung ist keine zusätzliche Vertragsannahme und verschiebt den bereits erfolgten Vertragsschluss nicht.
(6) Korrekturmöglichkeiten
Vor Abschluss der Bestellung können die eingegebenen Daten mit den im Shop bereitgestellten Funktionen überprüft und korrigiert werden.
(7) Elektronische Kommunikation
Bestell- und Auftragsbestätigungen, Buchungsinformationen, Rechnungen sowie sonstige vertragsbezogene Informationen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich in Euro.
Die Anbieterin nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Maßgeblich ist der beim jeweiligen Produkt bzw. unmittelbar vor Abschluss der Bestellung im Warenkorb oder Checkout ausgewiesene Gesamtpreis.
(2) Aktionspreise und Rabatte
Werden für einzelne Produkte oder Leistungen Aktionspreise, Gutscheine oder Rabatte angeboten, gilt der im Zeitpunkt der Bestellung im Warenkorb bzw. Checkout ausgewiesene Preis.
Zeitlich befristete Aktionen begründen keinen Anspruch auf denselben Preis bei späteren Buchungen oder Folgeverträgen.
(3) Zahlungsarten
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs im Checkout angezeigt.
Welche Zahlungsarten bei einer konkreten Bestellung verfügbar sind, kann insbesondere vom jeweiligen Produkt, dem Bestellwert und den technisch verfügbaren Zahlungsdienstleistern abhängen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
(4) Fälligkeit bei Einmalzahlungen
Soweit beim jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist, ist der gesamte Kaufpreis entsprechend der beim Bestellabschluss angezeigten Zahlungsabwicklung fällig.
(5) Teilzahlungen
Wird bei einem bestimmten Angebot ausdrücklich eine Zahlung in mehreren Teilbeträgen angeboten, ergeben sich Gesamtpreis, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Teilzahlungen aus der jeweiligen Produktbeschreibung und den vor Vertragsabschluss angezeigten Bestellinformationen.
Eine Teilzahlung verändert die vereinbarte Gesamtlaufzeit oder den einheitlichen Vertragscharakter des betreffenden Angebots nicht.
(6) Rechnungen
Rechnungen können elektronisch, insbesondere als PDF bzw. per E-Mail, übermittelt werden.
(7) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Notwendige und angemessene Kosten, die durch einen schuldhaften Zahlungsverzug entstehen, können im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Freies Malen – Ateliermodelle
(1) Allgemeines
Das „Freie Malen“ ist ein eigenständiges Atelierangebot für selbstständiges künstlerisches Arbeiten.
Es ist kein regulärer Kurs und kein Einzel- oder Gruppencoaching. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten grundsätzlich selbstständig an ihren eigenen Bildern und Projekten.
Elisabeth Suter ist während der Atelierzeit anwesend und kann bei Bedarf kurze fachliche Tipps, Anregungen und kreative Impulse geben. Ein Anspruch auf systematischen Unterricht oder intensive Einzelbetreuung besteht nicht.
Die konkreten Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
(2) Aktive Angebotsformen
Das Freie Malen kann insbesondere in folgenden Formen angeboten werden:
- 10er-Block mit flexiblen Besuchen,
- 3-Monats-Atelierpass mit festem Atelierplatz während der vereinbarten Laufzeit,
- 12-Monats-Jahresplatz mit festem Atelierplatz während der vereinbarten Laufzeit.
Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Produktseite veröffentlichten Leistungen, Preise und Bedingungen.
(3) Atelierzeiten und Kapazität
Die jeweils angebotenen regulären Atelierzeiten werden auf der Website veröffentlicht.
Für reguläre Termine stehen grundsätzlich maximal sechs Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die konkrete Verfügbarkeit richtet sich nach bereits bestehenden festen Atelierplätzen sowie den für den jeweiligen Termin vorhandenen freien Plätzen.
Einzelne Termine können insbesondere aufgrund von Feiertagen, Atelierurlaub, Krankheit, höherer Gewalt oder organisatorischen Gründen entfallen oder geändert werden.
(4) 10er-Block – Guthaben und Reservierung
Der 10er-Block umfasst zehn Einheiten für Termine des Freien Malens entsprechend der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Der Kauf des 10er-Blocks reserviert noch keinen bestimmten Ateliertermin. Für jeden gewünschten Besuch ist eine gesonderte Reservierung erforderlich. Eine Reservierung ist nur im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht erst nach bestätigter Reservierung.
Der reguläre Nutzungszeitraum beträgt sechs Monate ab Kaufdatum.
Nach Ablauf dieses regulären Nutzungszeitraums noch vorhandenes Restguthaben wird nicht automatisch gelöscht und nicht automatisch als verfallen behandelt. Eine spätere Nutzung ist nach persönlicher Vereinbarung mit Elisabeth Suter und nach vorhandener Platzverfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten oder kurzfristig verfügbaren Termin besteht nicht.
Der 10er-Block ist personenbezogen und nicht ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin übertragbar.
(5) 10er-Block – Absage und Nichterscheinen
Wird ein reservierter Termin mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt, wird keine Einheit verbraucht und der Platz kann wieder vergeben werden.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann die reservierte Einheit grundsätzlich verbraucht werden, wenn der reservierte Platz tatsächlich nicht mehr an eine andere zahlende bzw. eigenes Guthaben einlösende Person vergeben werden konnte.
Wird der frei gewordene Platz tatsächlich anderweitig entgeltlich bzw. gegen Guthaben vergeben, erfolgt keine doppelte Verwertung; die ursprüngliche Einheit wird nicht zusätzlich verbraucht bzw. entsprechend wieder gutgeschrieben.
Bei einer Absage des Termins durch die Anbieterin wird keine Einheit verbraucht.
Freiwillige Kulanzlösungen im Einzelfall bleiben möglich.
(6) Material beim 10er-Block
Material wird nur für tatsächlich besuchte Termine verwendet bzw. entsprechend der jeweiligen Buchung berechnet. Bei einer Absage oder einem Nichterscheinen ohne tatsächliche Materialnutzung entsteht keine zusätzliche Materialbelastung allein aufgrund des ausgefallenen Besuchs.
(7) 3-Monats-Atelierpass – Vertragscharakter und Laufzeit
Der 3-Monats-Atelierpass ist ein einheitlicher verbindlicher Vertrag über drei Monate und kein monatlich frei kündbares Abonnement und keine Folge von drei selbstständigen Monatsverträgen.
Er gewährt für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich einen festen Platz bei den während des Passzeitraums stattfindenden regulären Terminen des Freien Malens.
Eine wöchentliche Neureservierung ist für diesen festen Atelierplatz grundsätzlich nicht erforderlich.
Der Gesamtpreis, die drei vereinbarten Teilzahlungen sowie deren Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsabschluss beim Angebot und im Bestellvorgang ausgewiesen.
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Atelierpass automatisch. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
(8) 3-Monats-Atelierpass – Start und Rücktrittsfrist
Der Pass beginnt grundsätzlich am ersten Tag des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer zulässiger Starttermin vereinbart ist.
Liegt dieser vorgesehene Start noch innerhalb einer bestehenden 14-tägigen gesetzlichen Rücktrittsfrist, kann der Start nur erfolgen, wenn die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und die gesetzlich erforderliche Kenntnisnahme bestätigt.
Ohne eine solche Erklärung verschiebt sich der Start auf den ersten Monatsbeginn, der nach Ablauf der Rücktrittsfrist liegt.
(9) 3-Monats-Atelierpass – Zahlungsverzug
Die Nichtzahlung einer einzelnen Teilzahlung beendet den 3-Monats-Vertrag nicht automatisch.
Bleibt eine fällige Teilzahlung trotz Zahlungsinformation und angemessener Nachfrist unbezahlt, kann die Anbieterin nach erneuter Prüfung die Teilnahme an zukünftigen Terminen vorübergehend bis zur Begleichung des fälligen Betrags aussetzen, sofern keine berechtigten Einwendungen gegen die Zahlungspflicht oder eine andere vereinbarte Lösung bestehen.
Eine solche Teilnahmeaussetzung beendet den Vertrag nicht. Die vereinbarte Laufzeit und die Zahlungspflichten bestehen grundsätzlich weiter. Termine, die aufgrund eines von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden wirksamen Zahlungsverzugs während einer solchen Teilnahmeaussetzung versäumt werden, werden nicht automatisch nachgeholt, gutgeschrieben oder an die Laufzeit angehängt.
Der feste Passplatz bleibt während des laufenden Vertrages grundsätzlich zugeordnet. Für einzelne wirksam ausgesetzte Termine kann der konkret freie Platz vorübergehend anderweitig vergeben werden.
Eine Zahlung oder dokumentierte individuelle Lösung beendet die Teilnahmeaussetzung für zukünftige Termine.
Es erfolgt aus diesem Ablauf weder eine automatische Gesamtfälligstellung noch eine automatische Vertragskündigung.
(10) 12-Monats-Jahresplatz
Der Jahresplatz ist ein einheitlicher Vertrag über zwölf Monate und gewährt für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich einen festen Platz bei den während des Passzeitraums stattfindenden regulären Terminen des Freien Malens.
Eine wöchentliche Neureservierung ist für diesen festen Atelierplatz grundsätzlich nicht erforderlich.
Der Jahresplatz wird einmalig vollständig entsprechend dem im Checkout ausgewiesenen Gesamtpreis bezahlt.
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Jahresplatz automatisch. Eine automatische Verlängerung oder erneute jährliche Abbuchung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Für den Start innerhalb einer noch laufenden 14-tägigen Rücktrittsfrist gilt die Regelung gemäß Abs. 8 sinngemäß.
(11) Persönliche Abwesenheit bei Atelierpass oder Jahresplatz
Kann eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer einen einzelnen Termin nicht wahrnehmen, kann der feste Platz für diesen Termin nach den jeweils angebotenen Möglichkeiten freigegeben werden.
Die Freigabe eines einzelnen Termins beendet oder verändert den bestehenden Atelierpass bzw. Jahresplatz nicht.
Persönliche Abwesenheiten, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit, beruflicher oder privater Verhinderung, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Laufzeit und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung oder Ersatz des nicht wahrgenommenen Termins.
Bei außergewöhnlichen längerfristigen Verhinderungen kann die Anbieterin im Einzelfall freiwillig eine Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(12) Feiertage, Atelierurlaub und atelierseitige Absagen
Fällt ein regulärer Termin des Freien Malens auf einen gesetzlichen Feiertag, kann dieser Termin entfallen. Ein aufgrund eines Feiertages entfallener Termin führt bei Atelierpass oder Jahresplatz grundsätzlich nicht automatisch zu einer Verlängerung der Laufzeit.
Fällt ein regulärer Termin während eines aktiven 3-Monats-Atelierpasses oder Jahresplatzes aufgrund eines von der Anbieterin festgelegten Atelierurlaubs oder aus einem anderen von der Anbieterin zu vertretenden Grund aus, wird für die tatsächlich ausgefallenen regulären Termine eine angemessene Ersatzlösung vorgesehen. Dies kann insbesondere durch zusätzliche Termine bzw. eine entsprechende Verlängerung am Ende des Passzeitraums erfolgen.
Beim 10er-Block wird für einen nicht stattfindenden Termin keine Einheit verbraucht.
(13) Material
Beim Freien Malen bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre benötigten Materialien grundsätzlich selbst mit.
Soweit beim jeweiligen Angebot vorgesehen, kann für tatsächlich besuchte Termine ein optionales Ateliermaterialpaket zum jeweils veröffentlichten Preis genutzt werden.
Leinwände und besondere Malgründe sind nicht Bestandteil eines Materialpakets, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
(14) Bestehende Verträge
Für bereits vor einer Preis-, Angebots- oder Strukturänderung abgeschlossene Verträge gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, Laufzeiten und Leistungsbedingungen.
§ 5 Kurse, Workshops, Zeichenlehrgang und Coachings
(1) Leistungsumfang
Inhalt, Dauer, Termin, Preis, Teilnehmerzahl, Voraussetzungen und gegebenenfalls Materialregelungen ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Kursbeschreibung.
(2) Teilnehmerzahl und Mindestteilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl wird beim jeweiligen Angebot angegeben.
Bei Angeboten mit einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl kann die Durchführung vom Erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.
(3) Absage oder Verschiebung durch die Anbieterin
Kann ein Kurs, Workshop, Lehrgang oder ein einzelner Termin wegen Nichterreichens einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen wichtigen Grundes nicht stattfinden, kann die Anbieterin den Termin absagen oder verschieben.
Bei einer endgültigen Absage werden bereits für die betreffende nicht erbrachte Leistung geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern keine einvernehmliche andere Ersatzlösung vereinbart wird.
Bei einer Terminverschiebung wird nach Möglichkeit ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
(4) Gesetzlicher Rücktritt und freiwillige Stornierung sind getrennt
Ein gesetzlich bestehendes Rücktrittsrecht hat Vorrang vor den nachfolgenden freiwilligen Storno- und Terminregeln.
Eine freiwillige Stornierung, eine Terminabsage, eine Terminverschiebung oder ein Nichterscheinen sind rechtlich nicht dasselbe wie die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
Aus einer wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts entsteht keine vertragliche Stornogebühr.
(5) Freiwillige Stornierung von fix terminierten Gruppenplätzen
Soweit für ein Angebot keine abweichende ausdrückliche Regel vereinbart wurde, kann ein gebuchter Teilnehmerplatz bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei einem mehrteiligen Modul vor dem ersten Termin des gebuchten Moduls freiwillig kostenfrei storniert werden.
Bei einer späteren kundenseitigen Stornierung und bestehender Leistungsbereitschaft der Anbieterin wird keine starre Prozentpauschale verrechnet.
Maßgeblich ist der tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Ausfall des gebuchten Teilnehmerplatzes. Ausgangspunkt ist das vereinbarte Entgelt des betreffenden Platzes; tatsächlich ersparte variable Aufwendungen sowie eine tatsächlich erfolgte bzw. gesetzlich anzurechnende anderweitige entgeltliche Vergabe des frei gewordenen Platzes werden berücksichtigt.
Wird der Platz tatsächlich vollständig anderweitig entgeltlich vergeben, erfolgt keine doppelte Verrechnung desselben Ausfalls.
Wenn der Platz kurzfristig nicht mehr nachbesetzt werden kann und keine relevanten Aufwendungen erspart werden, kann der verbleibende Entgeltanspruch bis zum vollen vereinbarten Preis des Teilnehmerplatzes reichen.
Soweit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern trotz Nichtdurchführung das volle vereinbarte Entgelt verlangt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die dafür maßgeblichen Gründe nachvollziehbar mitgeteilt.
(6) Ersatzperson
Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung bis zum Beginn der Veranstaltung benannt werden, sofern Art, fachliche Voraussetzungen und gegebenenfalls die erforderliche Modulreihenfolge des jeweiligen Angebots dies zulassen.
(7) Mehrteilige Kurse und Zeichenlehrgang
Bei mehrteiligen Kursen, Lehrgängen und Modulen gelten die auf der jeweiligen Angebotsseite veröffentlichten Termin-, Teilnahme-, Abschluss-, Anwesenheits- und Zertifikatsregelungen.
Die Nichtteilnahme an einem einzelnen Termin nach Beginn des mehrteiligen Angebots führt grundsätzlich nicht automatisch zu einem Anspruch auf anteilige Rückerstattung, kostenlosen Ersatztermin oder Verlängerung, soweit beim betreffenden Angebot nichts anderes vorgesehen oder im Einzelfall freiwillig vereinbart wird.
Für den Zeichenlehrgang M1–M4 gelten ergänzend die gesetzlichen Rücktrittsregeln gemäß § 8 dieser AGB. Wird der erste Modultermin noch innerhalb einer bestehenden Rücktrittsfrist gewünscht, ist vor Teilnahme die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich.
(8) Individuelle Vertiefung / flexible Gruppenangebote
Bei Angeboten wie der Individuellen Vertiefung, bei denen beim Online-Kauf noch keine konkreten Termine festgelegt sind, entsteht ein Anspruch auf einen bestimmten Termin erst mit ausdrücklicher Terminbestätigung.
Soll der erste tatsächliche Leistungstermin noch innerhalb einer bestehenden gesetzlichen Rücktrittsfrist liegen, gilt die Regel zum vorzeitigen Leistungsbeginn gemäß § 8.
Nach verbindlicher Festlegung der gemeinsamen Termine gelten für eine spätere freiwillige Stornierung des Teilnehmerplatzes die für Gruppenplätze vereinbarten Stornoregeln sinngemäß.
(9) Einzelcoaching – Terminabsagen
Bei Einzelcoaching kann ein vereinbarter Termin bei einer Absage mindestens 48 Stunden vor Beginn verschoben werden; die dafür reservierten Coachingstunden bleiben erhalten.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen können die für das Zeitfenster reservierten Stunden als verbraucht behandelt werden, wenn die Anbieterin leistungsbereit war und das reservierte Zeitfenster tatsächlich nicht mehr anderweitig entgeltlich vergeben werden konnte.
Wird dasselbe Zeitfenster tatsächlich anderweitig entgeltlich vergeben, erfolgt keine doppelte Verwertung; die Stundenbelastung wird entsprechend nicht vorgenommen bzw. korrigiert.
Freiwillige Kulanz bleibt möglich.
(10) Duo-Coaching – Terminabsagen
Sagen beide Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einen vereinbarten Duo-Termin mindestens 48 Stunden vor Beginn ab, kann der Termin verschoben werden und die reservierten Duo-Stunden bleiben erhalten.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen beider Personen gilt die Regelung des Einzelcoachings sinngemäß.
Nimmt nur eine der beiden Personen am vereinbarten Duo-Termin teil, wird die vereinbarte Duo-Zeit regulär als erbracht und genutzt geführt. Daraus entsteht kein automatischer Anspruch auf einen zusätzlichen kostenlosen Einzel-Nachholtermin für die abwesende zweite Person.
(11) Einzel- und Duo-Coaching – regulärer Nutzungszeitraum
Der reguläre Nutzungszeitraum eines Einzelcoaching-Pakets bzw. eines Duo-Grundpakets beträgt grundsätzlich sechs Monate ab Kaufdatum; bei Duo-Zusatzstunden beginnt dadurch keine neue sechsmonatige Laufzeit.
Nach Ablauf des regulären Nutzungszeitraums noch vorhandene Reststunden werden nicht automatisch gelöscht und nicht automatisch als verfallen behandelt.
Eine spätere Nutzung ist nach persönlicher Vereinbarung mit Elisabeth Suter und nach zeitlicher bzw. organisatorischer Verfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten, bevorzugten oder kurzfristig verfügbaren Termin besteht nicht.
Individuell ausdrücklich vereinbarte Verlängerungen mit einem neuen Nutzungszeitraum bleiben möglich.
(12) Angebote mit flexibler Terminplanung
Bei Angeboten ohne bereits bei der Buchung festgelegte Termine kann zunächst eine Vormerkung, Gruppenbildung oder persönliche Terminabstimmung vorgesehen sein.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin entsteht erst mit ausdrücklicher Terminbestätigung.
(13) Material und Malgrund
Bei Kursen, Workshops, Lehrgängen sowie Einzel- und Duo-Coachings sind Leinwand bzw. Malgrund grundsätzlich nicht im Preis oder in einem optionalen Ateliermaterialpaket enthalten, sofern beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Soweit eine optionale Materialnutzung angeboten wird, richtet sich deren Umfang und Preis nach der jeweiligen Produktbeschreibung.
Für die Kreative Malparty gilt die Sonderregel in § 6.
§ 6 Kreative Malparty
(1) Buchung ohne festen Veranstaltungstermin
Die Kreative Malparty wird im Online-Shop ohne bereits verbindlich festgelegten Veranstaltungstermin gebucht.
Ein vor der Bestellung besprochener Wunschtermin ist nur eine unverbindliche Vorabklärung. Der verbindliche Veranstaltungstermin wird nach dem Online-Kauf persönlich vereinbart und bestätigt.
(2) Rücktrittsfrist und Durchführung
Für den Online-Kauf der Kreativen Malparty gilt die in § 8 beschriebene 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit.
Der Veranstaltungstermin kann bereits während dieser Frist vereinbart werden. Die tatsächliche Durchführung erfolgt im regulären Prozess jedoch erst nach vollständigem Ablauf der Rücktrittsfrist.
Für die Kreative Malparty wird im Standardprozess kein vorzeitiger Leistungsbeginn während der Rücktrittsfrist angeboten.
(3) Personenzahl
Die beim Kauf gebuchte Personenzahl bildet grundsätzlich die verbindliche Buchungs-, Planungs- und Kalkulationsgrundlage.
Die Malparty wird für die beim Angebot angegebene Mindest- und Höchstteilnehmerzahl durchgeführt; derzeit grundsätzlich für 5 bis maximal 8 Personen.
Eine spätere Erhöhung bis zur zulässigen Höchstzahl ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
(4) Einzelne Person fällt aus
Fällt eine einzelne ursprünglich vorgesehene Person aus, führt dies nicht automatisch zu einer anteiligen Preisreduktion oder Rückzahlung.
Nach vorheriger Abstimmung kann eine geeignete Ersatzperson teilnehmen. Die ursprüngliche Bestellung bleibt beim Organisator bzw. Besteller.
Gesetzlich zwingende Ansprüche im Einzelfall bleiben unberührt.
(5) Freiwillige vollständige Stornierung
Unbeschadet eines vorrangigen gesetzlichen Rücktrittsrechts kann die gesamte Malparty bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin freiwillig kostenfrei storniert werden.
Bei einer vollständigen späteren Stornierung bzw. bei Nichterscheinen der gesamten Gruppe und bestehender Leistungsbereitschaft der Anbieterin wird keine starre 50-%- oder 100-%-Stornopauschale verrechnet.
Ausgangspunkt ist der vereinbarte Gesamtpreis. Tatsächlich durch die Nichtdurchführung ersparte Aufwendungen sowie eine tatsächlich erfolgte bzw. gesetzlich anzurechnende Ersatzbelegung oder anderweitige Verwertung des freigewordenen Termins werden berücksichtigt.
Bereits angefallene bzw. nicht mehr ersparte Vorbereitungs-, Material- oder Verpflegungsaufwendungen werden nicht als Ersparnis behandelt. Kann der exklusiv reservierte Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden und bestehen keine relevanten Ersparnisse, kann der verbleibende Anspruch bis zum vollen vereinbarten Gesamtpreis reichen.
Soweit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern trotz Nichtdurchführung das volle vereinbarte Entgelt verlangt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die maßgeblichen Gründe nachvollziehbar mitgeteilt.
(6) Material und Leinwand
Bei der Kreativen Malparty sind die in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich genannten Ateliermaterialien sowie eine Leinwand bzw. der dort angegebene Malgrund pro gebuchter Person im Preis enthalten. Maßgeblich ist die aktuelle Produktbeschreibung.
§ 7 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt
(1) Liefergebiet
Die jeweils verfügbaren Liefergebiete und Versandarten ergeben sich aus den Angaben im Online-Shop und im Checkout.
(2) Versandkosten
Die für die jeweilige Bestellung anfallenden Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Bei besonders großen, schweren oder nicht paketfähigen Kunstwerken können abweichende Versandkosten entstehen. Diese werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
(3) Lieferzeit
Die voraussichtliche Lieferzeit wird beim jeweiligen Produkt angegeben.
Bei individuell angefertigten Produkten oder Auftragsarbeiten kann eine längere Produktionszeit erforderlich sein. Der voraussichtliche Zeitraum wird individuell vereinbart.
(4) Produktions- und Versandpartner
Kunstdrucke oder sonstige Produkte können durch von der Anbieterin beauftragte Produktions- und Versandpartner hergestellt und direkt an die Kundin bzw. den Kunden versandt werden.
(5) Selbstabholung
Eine persönliche Abholung im Atelier kann nach vorheriger Vereinbarung möglich sein.
(6) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der Anbieterin.
(7) Gefahrübergang
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an die Kundin bzw. den Kunden oder eine von ihr bzw. ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
§ 8 Widerrufs- und Rücktrittsrecht
(1) Grundsatz
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von 14 Tagen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Fristbeginn bei Waren
Bei Waren beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher oder ein von ihr bzw. ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
Für mehrere gemeinsam bestellte Waren oder Teillieferungen gelten die gesetzlichen Sonderregelungen zum Fristbeginn.
(3) Fristbeginn bei Dienstleistungen
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die gesetzliche Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Nach § 2 dieser AGB kommt der Vertrag im Online-Shop mit Zugang der Bestell- und Auftragsbestätigung zustande. Dieser Zeitpunkt ist daher bei Dienstleistungsverträgen grundsätzlich für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgeblich, soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
(4) Reguläres Ende der Rücktrittsfrist
Das gesetzliche Rücktrittsrecht endet grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Rücktrittsfrist.
Noch offene Termine, Reststunden oder noch nicht vollständig in Anspruch genommene Einheiten verlängern diese gesetzliche Rücktrittsfrist nicht.
Insbesondere führt bei einem mehrstündigen Coaching-Paket der Umstand, dass nach Ablauf der 14 Tage noch Coachingstunden offen sind, nicht zu einer Verlängerung der gesetzlichen Rücktrittsfrist.
(5) Vorzeitiger Leistungsbeginn
Möchte eine Verbraucherin bzw. ein Verbraucher bei einer Dienstleistung, für die ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, ist vor dem vorzeitigen Leistungsbeginn ein ausdrücklich darauf gerichtetes Verlangen erforderlich.
Zusätzlich ist die gesetzlich erforderliche Bestätigung notwendig, dass die Verbraucherin bzw. der Verbraucher den möglichen Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Rücktrittsfrist zur Kenntnis genommen hat.
Diese Erklärungen müssen von der Kundin bzw. dem Kunden selbst abgegeben werden und dürfen nicht vorausgewählt oder von der Anbieterin stellvertretend bestätigt werden.
Bei Angeboten, bei denen der erste Termin beim Kauf noch nicht feststeht, kann diese Erklärung nachträglich über einen sicheren, dem konkreten Vertrag zugeordneten Bestätigungsprozess eingeholt werden.
(6) Rücktritt nach vorzeitigem Leistungsbeginn
Tritt die Verbraucherin bzw. der Verbraucher nach einem wirksam verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn innerhalb der noch laufenden Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, ist – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – nur der gesetzlich zulässige verhältnismäßige Betrag für die bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachte Leistung zu bezahlen.
(7) Vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger Dienstleistung
Wird die gebuchte Dienstleistung bereits innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist vollständig erbracht, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit der vollständigen Leistungserbringung erlöschen.
Dies ist vom regulären Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist zu unterscheiden.
(8) Gesetzliche Ausnahmen
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht kann insbesondere ausgeschlossen sein bei:
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- individuellen Auftragsarbeiten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss erfüllt sind,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Eigenschaft eines Kunstwerks als Original oder die Limitierung eines Kunstdrucks führt für sich allein nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts.
(9) Kreativ-/Hobby-Workshops mit konkret gebuchtem Fixtermin
Für ausdrücklich als Freizeit-/Kreativworkshops angebotene Veranstaltungen mit einem bereits bei der Buchung konkret bestimmten Veranstaltungstermin wird die gesetzliche Ausnahme für Freizeitdienstleistungen mit festem Termin zugrunde gelegt.
Dies betrifft derzeit insbesondere:
- Acrylkurs für Einsteiger,
- Strukturblüte Workshop,
- Acryl & Pastell Figurativ,
- Farben im Fluss – Pastell,
- vergleichbare künftig ausdrücklich als Freizeit-/Kreativworkshop konzipierte Fixterminangebote.
Für einen konkret gebuchten Fixtermin besteht daher grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Ausnahme vorliegen und die Kundin bzw. der Kunde vor Vertragsabschluss entsprechend informiert wurde.
Die in § 5 vorgesehene freiwillige Stornomöglichkeit bleibt davon unberührt.
(10) Zeichenlehrgang, flexible Dienstleistungen und Passmodelle
Für den strukturierten Zeichenlehrgang M1–M4 wird nicht auf die Freizeit-Ausnahme gemäß Abs. 9 vertraut. Bei Online-Verträgen wird grundsätzlich eine 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit zugrunde gelegt.
Für Einzelcoaching, Duo-Coaching, Individuelle Vertiefung bei Kauf ohne Fixtermin, den 10er-Block Freies Malen sowie den 3-Monats-Atelierpass und 12-Monats-Jahresplatz gilt bei Online-Kauf ebenfalls die jeweilige 14-Tage-/Vorzeitiger-Leistungsbeginn-Logik dieser AGB.
Für die Kreative Malparty gilt die Sonderregel gemäß § 6: Online-Kauf ohne festen Veranstaltungstermin, 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit und keine tatsächliche Durchführung während der Rücktrittsfrist im Standardprozess.
(11) Online-Funktion „Vertrag widerrufen“
Soweit für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht, steht auf der Website zusätzlich eine Online-Funktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung.
Nach Absenden und Bestätigen der Online-Rücktrittserklärung wird eine elektronische Eingangsbestätigung übermittelt.
Die Nutzung dieser Online-Funktion ist nicht verpflichtend. Ein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht kann auch auf andere gesetzlich zulässige Weise durch eine eindeutige Erklärung ausgeübt werden.
Die technische Verfügbarkeit der Funktion begründet für sich allein kein materielles Rücktrittsrecht für Verträge, für die gesetzlich kein Rücktrittsrecht besteht.
(12) Trennung von Rücktritt, Storno und Terminänderung
Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist von einer freiwilligen vertraglichen Stornierung, einer Absage einzelner Termine, einer Terminverschiebung oder einem Nichterscheinen zu unterscheiden.
Nach Ablauf eines gesetzlichen Rücktrittsrechts können die für das jeweilige Angebot vereinbarten Storno-, Termin- und No-Show-Regeln weiterhin anwendbar sein.
(13) Ausführliche Rücktrittsbelehrung
Die vollständigen Informationen über Rücktrittsfrist, Ausübung des Rücktrittsrechts, Rücksendung, Rücksendekosten, gesetzliche Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular befinden sich in der gesonderten Widerrufs-/Rücktrittsbelehrung auf der Website.
(14) Rücktrittskontakt
Rücktrittserklärungen können insbesondere gerichtet werden an:
Kunst Atelier Elisabeth Suter
Elisabeth Suter
Regina-Ullmann-Straße 2/c
6845 Hohenems
Österreich
E-Mail: widerruf@atelier-elisabeth.at
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Darstellung von Kunstwerken und Kunstdrucken
Darstellungen von Kunstwerken auf Bildschirmen können aufgrund unterschiedlicher Monitoreinstellungen, Lichtverhältnisse und Aufnahmebedingungen geringfügig vom Original abweichen.
Material-, druck- oder herstellungsbedingt können bei Kunstdrucken geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Format auftreten, soweit diese technisch bedingt und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.
(3) Auftragskunst und künstlerischer Gestaltungsspielraum
Bei individuell beauftragten Kunstwerken werden die vereinbarten Wünsche und Vorgaben im Stil und in der künstlerischen Handschrift von Elisabeth Suter umgesetzt.
Vorlagen werden künstlerisch interpretiert und nicht identisch kopiert.
Künstlerische Entscheidungen innerhalb des ausdrücklich vereinbarten Gestaltungsspielraums stellen für sich allein keinen Mangel dar.
(4) Transportschäden
Bei sichtbar beschädigter Verpackung bitten wir darum, den Schaden möglichst rasch zu dokumentieren und uns zu informieren.
Eine unterlassene sofortige Meldung berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht.
(5) Haftung
Die Anbieterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 10 Auftragsarbeiten, Kundenvorlagen und Urheberrechte
(1) Individuelle Auftragsarbeiten
Bei Auftragsarbeiten werden Umfang, Format, Gestaltung, Preis, Produktionszeit und gegebenenfalls weitere Anforderungen individuell vereinbart.
(2) Rechte an Kundenvorlagen
Werden Fotos, Logos, Texte, Grafiken oder sonstige Vorlagen zur Verfügung gestellt, versichert die Kundin bzw. der Kunde, über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.
(3) Rechte Dritter
Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrags abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter bestehen.
(4) Keine identischen Kopien fremder Kunstwerke
Identische Nachbildungen urheberrechtlich geschützter fremder Kunstwerke werden nicht angefertigt.
(5) Urheberrecht an Kunstwerken
Das Urheberrecht an den von Elisabeth Suter geschaffenen Kunstwerken verbleibt bei Elisabeth Suter.
Mit dem Erwerb eines Originalkunstwerks geht grundsätzlich das Eigentum am körperlichen Werk über, nicht jedoch das Urheberrecht.
(6) Nutzung durch Käuferinnen und Käufer
Der Erwerb eines Kunstwerks berechtigt zur privaten Nutzung und Präsentation.
Vervielfältigung, kommerzielle Verwertung, Bearbeitung, Herstellung von Reproduktionen oder sonstige urheberrechtlich relevante Nutzungen bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, einer gesonderten Zustimmung.
§ 11 Referenznutzung und Kommunikation
(1) Abbildungen eigener Kunstwerke
Elisabeth Suter kann Abbildungen ihrer eigenen Kunstwerke grundsätzlich für Portfolio-, Dokumentations-, Ausstellungs-, Veröffentlichungs- und Präsentationszwecke verwenden, soweit dadurch keine entgegenstehenden Rechte oder schutzwürdigen Interessen verletzt werden.
(2) Namen und Logos von Kundinnen und Kunden
Namen, Firmenlogos oder sonstige identifizierende Angaben von Kundinnen und Kunden werden für Referenzzwecke nur verwendet, wenn hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.
(3) Newsletter und Direktwerbung
Newsletter und sonstige elektronische Direktwerbung werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versandt.
Eine Abmeldung bzw. ein Widerspruch gegen Direktwerbung ist jederzeit möglich.
§ 12 Gutscheine
(1) Gutscheinarten
Es können Wertgutscheine, Gutscheine für bestimmte Leistungen sowie zeitlich befristete Aktions- oder Promotionsgutscheine angeboten werden.
(2) Gültigkeit
Entgeltlich erworbene Wertgutscheine des Kunst Ateliers können grundsätzlich 30 Jahre ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eine kürzere Befristung ist für diese Wertgutscheine nicht vorgesehen. Ohne eigene Gegenleistung gewährte Aktions-, Werbe- und Rabattgutscheine sind sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig und verfallen danach. Die Befristung und das Ablaufdatum werden bei der Ausgabe deutlich angegeben. Diese Regel gilt nicht für entgeltlich erworbene Wertgutscheine oder Gutscheine zur Erfüllung bereits bestehender entgeltlicher Ansprüche.
(3) Einlösung
Gutscheine müssen grundsätzlich vor Abschluss des Bestell- oder Buchungsvorgangs eingelöst werden, soweit technisch eine Online-Einlösung vorgesehen ist.
Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können auch teilweise eingelöst werden. Ein nicht verbrauchter Restwert bleibt erhalten. Bis zur Einführung einer automatischen Guthabenverwaltung wird der Restwert nach Prüfung der Einlösung manuell dokumentiert und mit einem neuen Gutscheincode über den offenen Betrag bereitgestellt.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(4) Kombination
Ob mehrere Gutscheine oder Rabattcodes miteinander kombiniert werden können, richtet sich nach den jeweils veröffentlichten Gutschein- bzw. Aktionsbedingungen und den technischen Möglichkeiten des Shops.
(5) Rückabwicklung
Wurde eine Bestellung ganz oder teilweise mit einem Gutschein bezahlt, erfolgt eine Rückabwicklung grundsätzlich entsprechend dem ursprünglich verwendeten Zahlungsmittel bzw. in Form einer entsprechenden Wiederherstellung des Gutscheinwertes, soweit gesetzlich nichts anderes erforderlich ist.
(6) Ausstellung und PDF-Versand
Online gekaufte Wertgutscheine werden nach bestätigtem Zahlungseingang derzeit persönlich erstellt und spätestens innerhalb von drei Werktagen als PDF per E-Mail übermittelt. Eine automatische Sofortzustellung erfolgt nicht.
§ 13 Datenschutz und Datenübermittlung
(1) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Dienstleister
Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, können erforderliche Daten insbesondere an Zahlungsdienstleister, Produktionspartner, Versanddienstleister oder technische Dienstleister übermittelt werden.
(3) Kundendateien
Von Kundinnen und Kunden übermittelte Dateien und Vorlagen werden nur soweit verarbeitet, wie dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.
(4) Weitere Informationen
Weitere Informationen über Datenverarbeitung, Speicherdauer und Betroffenenrechte befinden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Alternative Streitbeilegung und Beschwerden
(1) Kundenbeschwerden
Bei Fragen oder Beschwerden bitten wir zunächst um direkte Kontaktaufnahme:
Kunst Atelier Elisabeth Suter
E-Mail: anfragen@atelier-elisabeth.at
Telefon: +43 699 127 89 294
(2) Alternative Streitbeilegung
Die Anbieterin ist aufgrund ihrer Tätigkeit grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtet und hat sich nicht allgemein verpflichtet, an einem Verfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
(3) Information im konkreten Streitfall
Kann bei einer konkreten Streitigkeit mit einer Verbraucherin bzw. einem Verbraucher keine direkte Einigung erzielt werden, werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Informationen über die für den jeweiligen Streitfall zuständige alternative Streitbeilegungsstelle zur Verfügung gestellt.
Dabei wird auch mitgeteilt, ob die Anbieterin im konkreten Fall an einem entsprechenden Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(2) Gerichtsstand
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Verträge mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin vereinbart.
(3) Änderungen bei laufenden Verträgen
Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge, soweit nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Stand: 10. Oktober 2026